Festivalordnung
der Huzynets, Dmytro – Mosondz, Valerii GbR
Stand: Juli 2026
1. Geltungsbereich Diese Festivalordnung gilt für sämtliche Besucherinnen und Besucher sowie sonstige Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten.
Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennt jeder Besucher diese Festivalordnung an.
2. Zutrittsberechtigung Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist ausschließlich mit einem gültigen Eintrittsticket oder einer gültigen Akkreditierung gestattet.
Der Veranstalter behält sich vor, den Zutritt aus sachlich gerechtfertigten Gründen zu verweigern oder Personen vom Veranstaltungsgelände zu verweisen.
3. Einlasskontrollen Zum Schutz aller Besucher werden am Einlass Sicherheitskontrollen durchgeführt.
Der Veranstalter ist berechtigt,
● Taschen,
● Rucksäcke,
● Behältnisse
● sowie sonstige mitgeführte Gegenstände
zu kontrollieren.
Besucher erklären sich mit diesen Kontrollen einverstanden. Die Durchführung erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Besucher.
4. Zutritt von Kindern und Jugendlichen
Kinder und Jugendliche sind herzlich willkommen.
Für Minderjährige gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).
Kinder sollen die Veranstaltung grundsätzlich nur in Begleitung eines Elternteils oder einer erziehungsberechtigten bzw. entsprechend bevollmächtigten Begleitperson besuchen.
Die Aufsichtspflicht verbleibt während des gesamten Aufenthalts bei den Erziehungsberechtigten oder der begleitenden verantwortlichen Person.
5. Hausrecht Das Hausrecht wird durch den Veranstalter sowie dessen beauftragte Mitarbeiter, Sicherheitsdienste und Erfüllungsgehilfen ausgeübt.
Den Anweisungen des Veranstalters sowie des Sicherheits- und Ordnungspersonals ist jederzeit Folge zu leisten.
6. Verbotene Gegenstände Das Mitführen folgender Gegenstände ist insbesondere untersagt:
● Waffen aller Art; ● Messer und gefährliche Werkzeuge; ● Glasflaschen; ● Dosen; ● pyrotechnische Gegenstände; ● Feuerwerkskörper; ● explosive Stoffe; ● Laserpointer; ● Drohnen; ● professionelle Kameras mit Wechselobjektiven ohne Akkreditierung; ● professionelle Audioaufzeichnungsgeräte ohne Genehmigung; ● illegale Betäubungsmittel; ● sonstige gefährliche Gegenstände.
Der Veranstalter kann entsprechende Gegenstände sicherstellen oder den Zutritt verweigern.
7. Verhalten auf dem Festivalgelände Alle Besucher sind verpflichtet,
● sich rücksichtsvoll zu verhalten;
● andere Besucher nicht zu gefährden;
● Rettungswege freizuhalten;
● Einrichtungen pfleglich zu behandeln;
● den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
Nicht gestattet sind insbesondere:
● Gewalt;
● Bedrohungen;
● Beleidigungen;
● Diskriminierungen;
● rassistische oder extremistische Handlungen;
● sexuelle Belästigungen;
● Sachbeschädigungen;
● Störungen des Veranstaltungsablaufs.
8. Alkohol und Betäubungsmittel Offensichtlich stark alkoholisierte oder unter dem Einfluss illegaler Betäubungsmittel stehende Personen können vom Einlass ausgeschlossen oder des Veranstaltungsgeländes verwiesen werden.
Der Besitz, Konsum oder Handel mit illegalen Betäubungsmitteln ist untersagt.
9. Tiere Das Mitbringen von Tieren ist grundsätzlich nicht gestattet. Hiervon ausgenommen sind gesetzlich anerkannte Assistenzhunde.
10. Rauchverhalten Das Rauchen ist ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Bereichen zulässig, sofern solche eingerichtet wurden.
Gesetzliche Rauchverbote bleiben unberührt.
11. Foto-, Film- und Videoaufnahmen Während der Veranstaltung können Foto-, Film- und Videoaufnahmen durch den Veranstalter oder von ihm beauftragte Dienstleister angefertigt werden.
Diese Aufnahmen können insbesondere für:
● Pressearbeit,
● Dokumentation,
● Social Media,
● Website,
● Werbung
verwendet werden.
Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
12. Foto- und Videoaufnahmen durch Besucher Private Aufnahmen für den persönlichen Gebrauch sind grundsätzlich zulässig.
Nicht gestattet sind insbesondere:
● gewerbliche Aufnahmen,
● Livestreams,
● professionelle Produktionen
ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters.
13. Medizinische Notfälle Bei gesundheitlichen Problemen ist unverzüglich
● das Sicherheitspersonal,
● der Sanitätsdienst
● oder der Veranstalter
zu informieren.
Den Anweisungen der Rettungskräfte ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
14. Evakuierung Im Falle einer Evakuierung sind sämtliche Anweisungen
● des Veranstalters,
● der Polizei,
● der Feuerwehr,
● der Rettungsdienste
unverzüglich zu befolgen.
Rettungswege und Notausgänge sind jederzeit freizuhalten.
15. Fundsachen Gefundene Gegenstände sind unverzüglich beim Informationsstand oder beim Veranstalter abzugeben.
Nicht abgeholte Fundsachen werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
16. Umweltschutz Alle Besucher werden gebeten,
● Abfälle ausschließlich in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen, ● Umweltbelastungen zu vermeiden, ● die Veranstaltungsfläche sauber zu halten.
17. Haftung Jeder Besucher betritt das Veranstaltungsgelände grundsätzlich auf eigene Verantwortung.
Die Haftung des Veranstalters richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
18. Ausschluss von der Veranstaltung Der Veranstalter ist berechtigt, Besucher insbesondere dann von der Veranstaltung auszuschließen, wenn diese
● gegen gesetzliche Vorschriften, ● gegen diese Festivalordnung, ● gegen Sicherheitsanweisungen ● oder gegen berechtigte Anordnungen des Veranstalters
verstoßen.
In diesen Fällen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
19. Änderungen Der Veranstalter behält sich vor, diese Festivalordnung jederzeit anzupassen, soweit dies aufgrund gesetzlicher, organisatorischer oder sicherheitsrelevanter Gründe erforderlich ist.
20. Schlussbestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen dieser Festivalordnung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit gesetzlich zulässig, gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters.
